I. Geltungsbereich
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Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge
über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Appartements oder Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des
Hotels.
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Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen
Zimmer, Appartements oder Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
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Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vorher vereinbart wurde.
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II. Vertragabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
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Wird ein Hotelzimmer, Appartement oder eine
Ferienwohnung bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
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Vertragspartner sind „Zum
Hamburger“ Restaurant und Hotel GmbH Betriebsteil "Hotel Meeresblick" und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er gegenüber der „Zum Hamburger“
Restaurant und Hotel GmbH zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten
vorliegt.
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Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus
dem Vertrag. Die Haftung des Hotels ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
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Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche
des Kunden sechs Monate, soweit nicht das Hotel wegen Vorsatz haftet oder zwingende unabdingbare gesetzliche Verjährungs-vorschriften bestehen.
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Diese Haftungsbeschränkung und kurze
Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
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III. Leistungen, Preise,
Zahlung, Aufrechnung
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Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden
gebuchten Zimmer, Appartements oder Ferienwohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
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Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer-,
Appartement- oder Ferienwohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von Kunden
veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
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Die Preise können vom Hotel geändert werden,
wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
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Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind
binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist
das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der, eines höheren Schadens vorbehalten. Gegen
Nachweis kann das Hotel einen höheren Schaden geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der, eines höheren Schadens vorbehalten.
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Bei Buchungen ist eine Anzahlung von 25 %
innerhalb von 14 Tagen fällig, die auf den Gesamtpreis angerechnet wird. Die gesamte Restzahlung ist soweit nicht anders vereinbart, am Abreisetag fällig. Das nicht zahlen der Anzahlung gilt nicht
automatisch als Rücktritt des Kunden von der Buchung. Werden Anzahlung nicht fristgemäß geleistet, ist das Hotel nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz zu verlangen.
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IV.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Den Kunden wird das Recht eingeräumt den Vertrag
unter Beachtung nachfolgender Stornobedingungen zu kündigen.
Erfolgt die Stornierung bis 29 Tage vor Anreise, werden keine Stornokosten erhoben. Erfolgt die Stornierung 28 Tage vor Anreise unabhängig vom Grund der Stornierung (Todesfall, Krankheit, Wetter),
werden bei Nichtweiterverkauf auf 90 % bei Buchungen von Ferienwohnungen (ohne Frühstück), 80% Stornogebühren bei Buchung mit Frühstück bzw. 70% bei Buchung mit Halbpension berechnet.
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V. Zimmerbereitstellung, -übergabe und
-rückgabe
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Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die
Bereitstellung bestimmter Zimmer.
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Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der
Hotelzimmerbezug nicht vor 13:00 Uhr des Anreisetages möglich. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt
wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche von dem Hotel aus Klausel
IV bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
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Die Rückgabe der Hotelzimmer muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr
erfolgen. Wird die Rückgabezeit überschritten, kann das Hotel 50% vom Listenpreis (Preisliste) berechnet. das Hotel behält sich das recht vor aufgrund von einer verspäteten Räumung bis 18.00 Uhr 50 %
des Listenpreises, ab 18.00 Uhr 100 % des Listenpreises zu berechnen:
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VI. Haftung des Hotels
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Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der
Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
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Für die eingebrachten Sachen haftet das Hotel
dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel haftet jedoch nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem
Betrag von 600 € und höchstens bis zu dem Betrag von 3.500 €; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500 € der Betrag von 800 €.
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Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur
auf Anfrage, Risiko und Kosten nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 3 Monate auf, danach werden Sie sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
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Nachrichten, Post und Warensendungen werden für
die Gäste mit Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
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Weckaufträge werden vom Hotel mit größter
Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
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VII. Sonstiges
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Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels mitgebracht werden. Tiere dürfen
nicht mit in die Betten oder auf die Polstermöbel genommen werden. Für entstandene Schäden oder Verunreinigungen durch Tiere, haftet der Kunde. Das Hotel behält sich vor bei starker Verunreinigung
durch Tiere eine Gebühr in Höhe von mindestens 25,- € oder je nach Schaden, einen Schadensersatz zu beanspruchen.
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In den Zimmern und Appartements darf nicht geraucht werden. Bei Vorhandensein eines
Balkons darf auf diesem geraucht werden. Das Hotel behält sich vor bei Verstoß und damit eventuell entstandener starker Verunreinigung (z.B. stark verrauchtes Zimmer) eine Gebühr in Höhe von
mindestens 25,- € oder je nach Schaden, einen Schadensersatz zu beanspruchen. Sollte das Zimmer vom nachfolgenden Gast aufgrund des Verstoßes nicht genutzt werden können behält sich das Hotel vor,
für dadurch entstandenen Schaden, einen Schadensersatz zu beanspruchen.
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VIII. Onlinebuchungen
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Buchungen über ein Internet-Buchungssystem (www.helgoland.de) oder über unsere Seite (www.zum-hamburger.de/onlinebuchungen) sind ab dem Zeitpunkt der Buchung
bindend.
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Bei Buchungen über
ein Internet-Buchungssystem ist eine Anzahlung von 25 % innerhalb von 14 Tagen fällig, die auf den Gesamtpreis angerechnet wird. Die gesamte Restzahlung ist soweit nicht
anders vereinbart, am Abreisetag fällig. Das nicht zahlen der Anzahlung gilt nicht automatisch als Rücktritt des Kunden von der Buchung. Werden Anzahlung nicht fristgemäß geleistet, ist das
Hotel nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
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VIII.
Schlussbestimmungen
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Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
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Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des
Hotels.
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Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für
Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
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Es gilt deutsches
Recht.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Klausel tritt
automatisch eine entsprechende gesetzliche Regelung. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
Zum Hamburger Restaurant und Hotel GmbH Betriebsteil: Hotel Meeresblick
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